KINDERSCHUTZ
Was ist mit Kinderschutz gemeint?
Der Begriff des Kinderschutzes umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern dienen. Sie zielen darauf ab, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlvernachlässigung und Kindesmisshandlung abzuwenden.
Wo fängt Gewalt an Kindern an?
Gewalt gegen Kinder kann bereits dort beginnen, wo kindliche Grundbedürfnisse wie Respekt, Sicherheit, körperliche Unversehrtheit und emotionale und soziale Unterstützung nicht erfüllt werden.
Kinderschutz in unserer Kita
Alle Mitarbeitenden in der Kita haben ein erweitertes Führungszeugnis, welches alle 5 Jahre erneut beantragt wird.
Wir verpflichten uns, den VERHALTENSKODEX ZUR SICHERUNG DES KINDESWOHL UND WAHRUNG DER KINDERRECHTE NACH ART. 9 B BAYKIBIG UND § 8A SGB VIII einzuhalten und umzusetzen.
Grundsätzliches
Wir sorgen für eine klare vertrauensvolle Struktur in unserer Kita.
Wir begrüßen und verabschieden jedes Kind mit einer persönlichen Ansprache.
Wir beobachten genau, achten auf Signale, die die Kinder senden und hören den Kindern aktiv zu.
Wir führen regelmäßige Kindbesprechungen durch, um Verhalten der Kinder zu analysieren und unsere Methoden zu reflektieren.
Wir achten auf gewaltfreie und wertschätzende Kommunikation mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden.
Wir stärken die Kinder in Ihrem Selbst.
Wir sprechen alle Kinder mit ihrem richtigen Namen an – vergeben keine Kosenamen.
Wir schulen das Körperbewusstsein der Kinder (Sport, Lieder, Bücher).
Wir üben und bestärken die Kinder im „NEIN“ sagen.
Wir sprechen mit den Kindern über gute und unangenehme Gefühle.
Wir pflegen eine offene Beschwerdekultur. Wir haben immer ein offenes Ohr sowohl für Eltern, Kinder als auch untereinander im Team. Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge, sofern sachlich vorgetragen, werden von uns nicht persönlich genommen, sondern als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung unserer Arbeit gesehen.
Klare Regeln und transparente Strukturen
Auf dem Schoß sitzen
Grundsätzlich dürfen Kinder, die das Bedürfnis nach Nähe haben, bei pädagogischen Mitarbeitenden auf dem Schoß sitzen. Das Bedürfnis muss vom Kind ausgehen.
Wenn Kinder nicht vom Schoss weichen möchten, prüfen die pädagogischen Mitarbeitenden welche Gründe es haben könnte, wie z.B. hat das Kind noch Ablösungsprobleme oder muss ich ihm helfen ins Spiel mit anderen Kinder zu finden.
Trösten
Wir legen einen großen Wert auf einen natürlichen, liebevollen und herzlichen Umgang mit den Kindern. Das Berühren und Trösten von Kindern ist selbstverständlich, wenn die Kinder dieses Bedürfnis verbal oder auch non-verbal äußern.
Nehmen wir Kinder auf den Arm, wird es vorher sprachlich angekündigt.
Essen und Trinken
Wir wollen die Kinder fördern, ihre eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen und angemessen zu stillen.
Wir werden deswegen keine Kinder zum Essen oder Trinken zwingen, allenfalls ermuntern und erinnern.
Ruhezeit
Jedes Kind liegt allein auf seiner Ruhematte.
Die pädagogischen Mitarbeitenden legen sich nicht zu den Kindern.
Kinder in der Eingewöhnung werden behutsam an die Ruhezeit herangeführt.
Wickeln/ Sauberkeitshilfe beim Toilettengang
Grundsätzlich wickeln oder helfen beim Toilettengang alle pädagogischen Mitarbeitenden ungeachtet ihres Geschlechts (keine Praktikanten).
Soweit personell möglich, gehen die pädagogischen Mitarbeitenden auf die Wünsche der Kinder, wer ihnen helfen soll, ein.
Wir wahren die Intimsphäre, indem die Kinder alleine in der Toilette sein dürfen.
Eine Begleitung durch Mitarbeitende ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes gestattet.
Wir kündigen uns sprachlich an, wenn wir die Kabine betreten.
Die pädagogischen Mitarbeitenden informieren sich untereinander, wenn sie beim Toilettengang helfen oder ein Kind wickeln wollen, z.B. “ Ich gehe jetzt ….. wickeln“.
Die Türen im Wickelraum sind immer geöffnet.
Beim Wickeln wird versprachlicht, was wir tun.
Die Geschlechtsteile werden durch die Fachkräfte anatomisch korrekt und einheitlich benannt. Wir einigen uns auf folgende Begrifflichkeiten: „Penis“ und „Scheide“.
Zwischenfälle, wie permanentes Weinen beim Wickeln oder ähnliches werden dokumentiert, Teammitarbeitende werden umgehend darüber informiert.
Sensibilitäten bei Eltern zu diesem Thema werden im Gesamtteam mitgeteilt und besprochen.
Eltern bestimmen nicht die Aufgaben des pädagogischen Personals, auch nicht mit dem Blick auf das Geschlecht der pädagogischen Mitarbeitenden.
Planschen und Wasserspiele
Wird im Sommer gebadet oder gespielt, tragen die Kinder Badekleider oder Badewindeln.
Umgezogen wird sich in den Gruppenräumen oder in der Garderobe. Sollten Kinder beim An- und Ausziehen bzw. beim Abtrocknen Hilfestellung benötigen, wird ihnen im angemessenen Rahmen geholfen.
Doktorspiele
Unsere pädagogischen Mitarbeitenden sind geschult und wissen über altersgerechtes sexuelles Verhalten Bescheid.
In unserer Kita werden „Doktorspiele“ zum Entdecken der eigenen geschlechtlichen Identität im Rahmen der altersgerechten kindlichen Sexualität zugelassen.
Alle gemeinsamen Handlungen unter den Kindern müssen auf Augenhöhe und freiwillig sein.
Ein „Nein!“ wird sofort und uneingeschränkt akzeptiert.
Die Regeln werden in Kinderkonferenzen besprochen, auf die konsequente Einhaltung wird von allen pädagogischen Mitarbeitenden geachtet.
Nicht einsehbare Spielräume
Nicht einsehbare Spielräume werden zugelassen.
Die pädagogischen Mitarbeitenden kontrollieren in regelmäßigen Abständen.
Auf die Zusammensetzung der Kinder wird geachtet.
Team
Jeder pädagogische Mitarbeitende:
o ist über den Umgang mit Verdachtsfällen informiert
o kennt das Ablaufschema bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
o kennt sexuelle Entwicklung des Kindes
o ist informiert über altersgerechtes sexuelles Verhalten des Kindes
- Unklare Situationen („Bauchgefühl“) werden sofort offen bei Kollegen/innen und Leitung angesprochen, damit sie geklärt werden.
- Kommunikation und Offenheit sind unserem Team wichtig und ist für uns ein Grundsatz.
- Auffälligkeiten oder Abweichungen von der altersgerechten Sexualität der Kinder werden beim Gesamtteam kommuniziert und dokumentiert.
- Wenn Eltern Ängste haben, Bedenken oder Ähnliches äußern, wird die Leitung (siehe Schutzkonzept) sofort informiert und die Bedenken im Gesamtteam kommuniziert und dokumentiert.
- Fragen zu Verhaltensweisen der Kinder zum Thema Sexualität werden im Team offen angesprochen und gemeinsam geklärt.
- Wir besprechen regelmäßig die Regeln, die in unserem Hause gelten.
- Getroffene Absprachen sind verlässlich und werden eingehalten!
Eltern und andere Personen
Eltern, die die Einrichtung besuchen oder ihre Kinder in den Kindergarten bringen, können mit Ihrem Kind die Kindertoilette benutzen, sofern kein anderes Kind gerade auf der Toilette ist.
Wenn Eltern in Ausnahmesituationen ihr Kind im Kinderbad wickeln oder ihr Kind beim Toilettengang begleiten möchten, müssen sie einen Mitarbeitenden darüber informieren.
Eltern helfen ausschließlich ihrem eigenen Kind, ihnen ist nicht gestattet, anderen Kindern bei Toiletten- und Pflegesituationen (an- und umziehen, eincremen, Knopf der Hose öffnen, unterstützen nach dem Toilettengang) zu helfen. Dies ist ausschließlich den pädagogischen Mitarbeitenden gestattet. Alle Eltern melden dem pädagogischen Personal, wenn ein Kind Hilfe benötigt.
Personen/Handwerker, die in unserer Einrichtung Reparaturen durchführen müssen, werden von uns begleitet. Sie sind auf keinen Fall mit den Kindern alleine.
Fachdienste (Frühförderung, MSH) und Honorarkräfte (MFE, Flöte) sind uns bekannt, besitzen ein Führungszeugnis und die Eltern wurden vorab informiert. Die Kinder werden jeweils von Mitarbeitenden begleitet.
Es findet keine Eins-zu-Eins-Betreuung statt.
Bei Festen und Feiern im und vom Kindergarten liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Den Eltern ist es untersagt, Kinder der Einrichtung zu fotografieren.
Das Personal fotografiert im Rahmen der Dokumentation der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Bilder vom Wickeln oder Toilettengänge sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Unbefugte haben keinen Zutritt
Das Hoftor ist zwischen Bring- und Abholzeit verschlossen.