Inklusion

Definition des Begriffs „Inklusion“:

„Inklusion hat die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zum Ziel, und zwar unabhängig von individuellen und Gruppenmerkmalen wie Alter, Geschlecht, körperlicher Verfasstheit, ethischer Herkunft, kultureller, sozialer und sozio-ökonomischer Zugehörigkeit, Religion, Gesundheitszustand usw. Inklusion erkennt die Unterschiedlichkeit aller Menschen vorbehaltslos an und zielt darauf, das gesellschaftliche Zusammenleben und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass jede/r gleichberechtigt teilnehmen kann. Zudem ist sie sensibel für Diskriminierungen und Ausgrenzungen aller Art und wirkt diesen bewusst entgegen.“

(vgl. Veronika Hundegger: Eine Kita für alle. Inklusion im pädagogischen Alltag, S. 4)

Rechtliche Grundlagen der Inklusion

Zunehmend öffnen sich Kindertageseinrichtungen und nehmen Kinder mit unterschiedlichen gesundheitlichen Verfassungen sowie kulturellen und sozialen Hintergründen auf. Die rechtliche Grundlage dafür ist unter anderem im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verankert:

(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
(4) Für die Erfüllung des Förderungsauftrags nach Absatz 3 sollen geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterentwickelt werden. Das Nähere regelt das Landesrecht.

Darüber hinaus haben sich alle Länder, die die UN-Behindertenkonvention unterzeichnet haben, für ein inklusives Bildungssystem und die Achtung der menschlichen Vielfalt in Artikel 24, Absatz 1 ausgesprochen:

(1) Die Vertragstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleicheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives [inklusivens] 1 Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und Ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

Umsetzung von Inklusion in unserer Kita

Zunächst einmal basiert unser Konzept auf dem Gedanken, dass die Kita offen für alle ist. Insofern geht es unserem Team um das gemeinsame Leben und Lernen aller Kinder. Wir lassen uns auch von der Theorie der heterogenen Gruppe leiten, sind also gemäß des Inklusionsgedankens der Auffassung, dass die Menschen verschieden sind und jeder Mensch Kompetenzen und Schwächen hat. Jedes Kind hat individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten, die wir bestmöglich stillen bzw. fördern wollen.

Unserem Kita-Team ist es wichtig, Etikettierungen und Ausgrenzungen zu vermeiden. Insofern wird darauf geachtet, dass wir „geschlechtsneutral“ erziehen bzw. die sog. „Gender-Debatte“ im Hinterkopf behalten. Dazu gehört, dass wir folgenden Vorstellungen etc. entgegenwirken wollen: „Nur Jungen spielen Fußball“ oder „Rosa ist was für Mädchen“. Das meint auch, dass eine pädagogische, männliche Fachkraft z.B. einmal einen rosa Pullover anzieht. Darüber hinaus versuchen wir durch diverse pädagogische Angebote, alle Eltern und alle Kinder – auch Geschwisterkinder – in den Kitaalltag einzubeziehen. Hierbei achtet unser Team darauf, dass Eltern, die nur wenig Deutsch sprechen, dennoch an dem Angebot bzw. der Kommunikation insgesamt teilhaben können. Zudem zeigt unsere Kita Respekt und Wertschätzung gegenüber verschiedenen Kulturen und den damit einhergehenden Gewohnheiten. Zum Beispiel dürfen einige Kinder aufgrund ihrer Religion kein Schweinefleisch essen. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, beim Mittagessen kein Schweinefleisch anzubieten.

Projektarbeit, Kunstbildbetrachtungen und Philosopieren sind gute Möglichkeiten, inklusiv zu arbeiten. Jedes Kind kann hier sein Potential auf unterschiedlichstem Niveau entfalten.

Bei der Umsetzung von Inklusion stößt man stellenweise an seine individuellen, und rahmenbedingte Grenzen. Diese bearbeiten wir mit Hilfe von Fachkräften von außen, durch Kindbesprechungen und Teamgespräche. Wir  versuchen, die bestmögliche individuelle Förderung umzusetzen.